Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Ing. Thomas Schuh – EIT
(EDV – Internet – Technik)
1. Gegenstand
1.1 Sämtlichen
Verkäufen und Lieferungen von Datenverarbeitungsgeräten und –anlagen ( im
folgenden „Hardware“ genannt), Standardsoftware sowie die Erbringung von
Dienst- und Wartungsleistungen von Ing. Thomas Schuh im kaufmännischen Geschäftsverkehr
liegen ausschließlich diese Bedingungen zugrunde.
1.2 Bei
abweichenden oder ergänzenden Bedingungen ist zu deren Wirksamkeit eine
ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der Fa. Ing. Thomas Schuh erforderlich.
Alle Bestellungen sowie etwaige besondere Zusicherungen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Fa. Ing. Thomas Schuh.
1.3 Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn diese Angebotsaufforderungen,
Bestellungen, Annahmeerklärungen usw. beigefügt sind und diesen nicht von Ing.
Thomas Schuh widersprochen wird, nicht Vertragsinhalt.
2. Bestellungen
und Angebote
Der Kunde
übernimmt die alleinige Auswahlverantwortung für Produkte, Dienst- oder
Wartungsleistungen und ist für die Auswahl und den Gebrauch der Produkte sowie
für die damit erzielten Resultate selbst verantwortlich.
3. Lieferung
3.1 Die Lieferung
von Hardware, Programmträgern, Dokumentationen und dergleichen erfolgt auf
Kosten und Gefahr des Kunden. Der Übergang von Gefahr und Zufall erfolgt mit
Abgang der Lieferung ab Lager auch dann, wenn der Transport durch Fa. Ing.
Thomas Schuh organisiert oder durchgeführt wird.
3.2 Die Fa. Ing.
Thomas Schuh ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen vorzunehmen und zu
verrechnen.
4. Vergütung und
Fälligkeit
4.1 Rechnungen
sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Eine verspätete Zahlung ist mit 1 % per Monat zu verzinsen. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch
bleibt hiervon unberührt. Bei Teilzahlungs-
vereinbarungen
ist die Fa. Ing. Thomas Schuh bei Nichteinhaltung zweier Raten berechtigt,
Terminverlust in Kraft treten zu lassen.
4.2 Alle
Lieferungen bleiben Eigentum der Fa. Ing. Thomas Schuh bis zur vollständigen
Erfüllung sämtlicher gegen den Kunden bestehenden Forderungen. Der
Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf eine etwaige Ersatzlieferung. Der
Kunde darf die Vorbehaltsgüter an Dritte nicht verpfänden oder zur Sicherung
übereignen. Wenn Vorbehaltsgüter von Dritten in Anspruch genommen werden, wird
der Kunde die Dritten auf den Eigentumsvorbehalt der Firma Ing. Thomas Schuh
hinweisen und diesen sofort verständigen. Übersteigt der Wert der
Vorbehaltsgüter den Wert der gegen den Kunden bestehenden Forderungen um mehr
als 50%, hat die Fa. Ing. Thomas Schuh auf Verlangen des Kunden die
überschießenden Sicherheiten - gegenständlich nach Wahl der Fa. Ing. Thomas
Schuh – freizugeben.
5. Abnahme
5.1 Die Fa. Ing. Thomas
Schuh kann Teilleistungen zur Abnahme vorlegen (Teilabnahmen). Hierzu gehören:
in sich abgeschlossene Phasen zur Erfüllung der spezifizierten Leistungen, in
sich abgeschlossene und somit funktionsfähige Teile, in sich abgeschlossene
Dokumente oder Teile von Dokumenten.
5.2. Der Kunde
wird jede Abnahme (auch Teilabnahme) der Fa. Ing. Thomas Schuh erbrachten
Leistungen unverzüglich durchführen. Die Fa. Ing. Thomas Schuh ist berechtigt,
an jeder Abnahme teilzunehmen.
5.3 Die
Abnahmefrist beträgt längstens 14 Kalendertage und beginnt, sobald die Fa. Ing.
Thomas Schuh die geschuldete Leistung dem Kunden zur Abnahme (oder Teilabnahme)
bereitstellt. Falls der Kunde innerhalb der Abnahmefrist schriftlich keine
wesentlichen Mängel gerügt hat, gilt die Leistung als abgenommen. Sobald der
Kunde die Leistungen in irgendeiner Weise produktiv einsetzt, gelten diese als
abgenommen.
Sollten sich
während des Abnahmeverfahrens nicht unwesentliche Mängel herausstellen, hat der
Kunde hierüber die Fa. Ing. Thomas Schuh unverzüglich schriftlich zu
unterrichten und der Fa. Ing. Thomas Schuh Gelegenheit zu geben, diese Mängel
noch vor Abschluss des Abnahmeverfahrens zu beseitigen.
6. Gewährleistung
6.1 Die Fa. Ing.
Thomas Schuh gewährleistet, dass die Vertragsprodukte in der Produktinformation
allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich
einsatzfähig sind. Die technischen Daten und Beschreibungen in der
Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften
dar. Die Fa. Ing. Thomas Schuh übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Produkt-funktionen
den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl
zusammenarbeiten.
6.2 Mängel sind
bei sonstigem Verfall sämtlicher Gewährleistungsrechte spätestens 14 Tage nach
Erkennbarkeit zu rügen. Mängelrügen sind mit einer nachvollziehbaren
Schilderung der Fehlersymptome schriftlich und, soweit möglich, unter Übergabe
anzufertigender schriftlicher Aufzeichnungen, Hardkopien oder sonstiger die
Mängel veranschaulichender Unterlagen zu vermitteln.
6.3 Von der
Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die
zurückzuführen sind auf:
•
betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß.
• unsachgemäßen
Gebrauch, Bedienungsfehler, Eigenwartung und fahrlässiges Verhalten des Kunden.
• Brand,
Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller
Art, falsche oder fehlerhafte Programm-, Software und/oder Verarbeitungsdaten.
6.4 Von der
Gewährleistung ausgenommen sind Verschleißteile und Verbrauchs-
material.
6.5 Die
Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt mit Gefahren-übergang.
6.6
Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar. Unabhängig davon gibt die Fa.
Ing. Thomas Schuh etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungs-zusagen
der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst
einzustehen. Der Kunde muss in jedem Fall beweisen, dass der Mangel zum
Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorhanden war.
6.7 Beruht ein
Mangel auf der Fehlerhaftigkeit einer Lieferung eines Zulieferers, beschränkt
sich die Gewährleistung der Fa. Ing. Thomas Schuh zunächst auf die Abtretung
der Gewährleistungsansprüche, die der Fa. Ing. Thomas Schuh gegen den
Zulieferer zustehen. Sofern der Zulieferer die Gewährleistung verweigert oder
für den Kunden unzumutbar verzögert oder sofern der Zulieferer aus anderen
Gründen zur Gewährleistung nicht in der Lage ist, richten sich die
Gewährleistungsansprüche des Kunden nach Maßgabe der Bestimmung 6.8. gegen die
Fa. Ing. Thomas Schuh. Die Gewährleistungsfrist ist für die Dauer der
Inanspruchnahme des Zulieferers gehemmt.
6.8 Im
Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl der Fa. Ing. Thomas Schuh Nach-besserung
oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der Fa. Ing. Thomas
Schuh über. Falls die Fa. Ing. Thomas Schuh Mängel innerhalb einer
angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Kunde
berechtigt, entweder - im Falle von wesentlichen den Gebrauch hindernder Mängel
– die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Minderung des
Kaufpreises zu verlangen.
6.9 Ergibt die
Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt,
ist die Fa. Ing. Thomas Schuh berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu
verlangen.
Kosten der Überprüfung
und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Service-preisen der Fa. Ing.
Thomas Schuh berechnet.
6.10 Die
Möglichkeit des Regressrechts gem § 933 b ABGB nach Ablauf der vertraglich
eingeräumten Gewährleistungsfrist ist ausgeschlossen.
7. Haftung
7.1
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Verschulden bei
Vertragsabschluss, unerlaubten Handlungen, Verzug und Leistungsstörungen sind
ausgeschlossen, sofern die Fa. Ing. Thomas Schuh nicht grobe Fahrlässigkeit
oder Vorsatz nachgewiesen werden kann.
7.2 Die Haftung
für Folgeschäden, mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, weiterführende
Schäden aus Betriebsunterbrechungen, Produktionsausfall, Datenverlust und
dergleichen ist jedenfalls ausgeschlossen.
7.3 Soweit die
Haftung nach diesen Bedingungen ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies
auch für die persönliche Haftung der Organe der Fa. Ing. Thomas Schuh, seiner
Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Unterauftragnehmer.
7.4
Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch
spätestens mit Ablauf eines (1) Jahres ab dem Schaden verursachenden Ereignis.
8. Aufrechnung
Der Kunde kann
nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen
Forderungen der Fa. Ing. Thomas Schuh aufrechnen.
9. Übertragung
von Rechten und Pflichten
9.1 Der Kunde
darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger, schriftlicher Genehmigung
der Fa. Ing. Thomas Schuh auf Dritte übertragen.
9.2 Rechte und
Pflichten aus dem Vertrag kann die Fa. Ing. Thomas Schuh vollinhaltlich ohne
Zustimmung des Kunden an firmenverbundene
Unternehmen im
Sinne des § 15AktG weitergeben. Der Kunde wird dann
entsprechend
verständigt.
10. Änderungen
und Ergänzungen
10.1 Änderungen
und Ergänzungen dieses Vertrags können nur schriftlich vereinbart werden. Dies
gilt auch für die Vereinbarung vom Schriftformgebot abzugehen.
10.2 Ein
Bestätigungsschreiben einer mündlichen Vereinbarung ist nur wirksam, wenn
dieses von der empfangenen Vertragspartei schriftlich gegenbestätigt wird.
11. Datenschutz
Der Kunde erklärt
sich damit einverstanden, dass seine Unternehmensdaten (ausgenommen
Verbindungsdaten) für Marketing und Vertriebszwecke der Fa. Ing. Thomas Schuh
und deren firmenverbundenen Unternehmen verwendet und zu sonstigen geschäftsbedingten
Zwecken genutzt bzw. ausgewertet werden.
12. Anwendbares
Recht, Gerichtsstand
12.1 Dieser
Vertrag unterliegt österreichischem Recht, jedoch wird die Anwendung des
UN-Kaufrechts ausgeschlossen.
12.2 Als
Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem
Vertrag das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.
13. Unwirksamkeit
von Bestimmungen, Lücke im Vertrag
Sollten
Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden oder sollte sich in
diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder
zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die soweit nur möglich,
dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrags
vermutlich gewollt hätten.